Coronatests

Wie oft werden die Kinder getestet?

Jede Schülerin und jeder Schüler wird zweimal pro Woche in der Schule mit einem Lollitest auf das Coronavirus getestet (Klasse 1&2 montags und mittwochs; Klasse 3&4 dienstags und donnerstags). Kinder, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Einen Anspruch auf Distanzunterricht gibt es für die Tage des Präsenzunterrichts nicht.

 

 

Wie läuft ein Test ab?

Die Schülerinnen und Schüler lutschen 30 Sekunden an einem Abstrich-Tupfer wie an einem Lolli. Die Proben einer Lerngruppe werden in sogenannten Pools (also in ein dafür vorgesehenes Sammelgefäß) zusammengeführt, von Fahrerinnen und Fahrern in den Schulen abgeholt und in einem Labor in Form einer Pool-PCR-Testung ausgewertet (das Ergebnis liegt in der Regel am Abend vor und wird den Eltern vom Labor per SMS mitgeteilt). Die Kinder verbleiben daher in der Schule und nehmen wie gewohnt am Unterricht unter den bekannten Hygienevorgaben (Maskenpflicht, Abstand halten, Händewaschen, Lüften) teil.

Bei Klassen mit mehr als 25 Kindern werden die Abstrichtupfer der Mädchen getrennt von denen der Jungen eingereicht. In diesen Fällen gibt es dann somit 2 Pools.

 

 

Was passiert bei einem Negativ-Testergebnis in einem Pool?

Auch wenn ein Pool negativ getestet worden ist, werden die Eltern per SMS vom Labor benachrichtigt. Schülerinnen und Schüler eines negativ getesteten Pools nehmen wie gewohnt am Unterricht teil.

 

 

Was passiert bei einem Positiv-Testergebnis in einem Pool?

Seit 25.01.2022 gilt: Auch die Kinder eines positiv getesteten Pools kommen weiter zur Schule und werden so lange schultäglich mit Antigenschnelltests getestet und darüber hinaus nach dem bisherigen Rhythmus mit Lolli-Tests (als Pool, keine Einzeltests), bis das nächste negative Pooltestergebnis vorliegt. Hierzu verfügen die Schulen bereits jetzt in ausreichendem Umfang über die notwendigen Testkapazitäten. Alternativ ist es auch möglich, eine offizielle Testeinrichtung im Rahmen eines Bürgertests zu nutzen und diesen der Schule vorzulegen.

Die Antigenschnelltestungen nach einem positiven Pooltestergebnis werden zu Unterrichtsbeginn in der Schule durchgeführt, dürfen aber auch in einer zertifizierten Testeinrichtung im Rahmen eines Bürgertests durchgeführt und das Ergebnis der Schule vorgelegt werden.

Nur Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools, die vor Unterrichtsbeginn ein negatives Schnelltestergebnis oder ein anderweitig eingeholtes negatives PCR-Testergebnis vorweisen können bzw. zum Unterrichtsbeginn einen Schnelltest mit negativem Ergebnis durchführen, dürfen am Präsenzunterricht teilnehmen.

Sobald ein positives Testergebnis vorliegt, muss der Schüler / die Schülerin sich umgehend in häusliche Isolation begeben. Die Schule begleitet die Schülerin/den Schüler im Falle einer Testung in der Schule bis zur Übergabe an die Eltern. Die Kontrolltestung eines positiven Selbsttests muss dann außerhalb des Schulsystems durch eine Teststelle mindestens als Coronaschnelltest erfolgen.

Sollte auch der Kontrolltest positiv ausfallen, gilt die getestete Person nach den aktuellen Regelungen als infiziert und darf sich erst nach 7 Tagen durch einen Coronaschnelltest an einer offiziellen Teststelle oder einen PCR-Test freitesten. Die Freitestung erfolgt ebenfalls außerhalb des Schulsystems. Ist der Kontrolltest negativ, darf das Kind am nächsten Tag die Schule wieder besuchen.


Vorgehen bei positivem Antigenschnelltest in der Schule:
Schülerinnen und Schüler mit einem positiven Antigenschnelltest-Ergebnis müssen in der Schule umgehend von den übrigen Schülerinnen und Schülern ihrer Klasse isoliert und beaufsichtigt werden. Die Eltern/Erziehungsberechtigten dieser jungen Schülerinnen und Schüler werden über ein positives Antigenschnelltest-Ergebnis ihrer Kinder informiert und aufgefordert, ihre Kinder unmittelbar von der Schule abzuholen (Bitte in der ersten Unterrichtsstunde unbedingt erreichbar bleiben!). Gemäß Coronabetreuungsverordnung ist auch das Gesundheitsamt zu informieren.

 



Die Antwort der Unfallkasse NRW auf die Fragestellung Kann von den Abstrichtupfern der ''Corona-Lolli-Tests'' und der Antigen-Selbsttests eine Gesundheitsgefahr ausgehen?, lautet wie folgt:

Nein! Grundsätzlich sehen wir keine Gesundheitsgefahren bei der Anwendung von Abstrichtupfern in Corona Lolli-Tests und Antigen – Selbsttests, die mit Ethylenoxid ordnungsgemäß sterilisiert wurden und die eine CE-Kennung und/oder vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Zulassung erhalten haben.

 

Begründung

Der Stiel des Testskits besteht üblicherweise aus Kunststoff - z.B. Polystyrol (PS), das Wattebausch-Ende aus steriler Viskose. Insofern enthalten die Abstrichtupfer, von der Sache her gesehen, keine schädlichen Substanzen.

Grundsätzlich müssen Abstrichtupfer, wie andere Medizinprodukte auch, vor deren Benutzung sterilisiert werden. Zur Sterilisation von Tupfern wird üblicherweise Ethylenoxid verwendet, das sich seit Jahrzehnten in der Medizin bewährt hat. In Hinblick auf Ethylenoxid in Medizinprodukten sind international strenge Grenzwerte etabliert. Das Sterilisations- und Zulassungs-verfahren ist in der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich streng reguliert (z.B. durch das Medizinproduktegesetz, die Medizinproduktebetreiber-verordnung). Damit soll sichergestellt werden, dass alle ggf. verbleibenden Rückstände ungefährlich für den Menschen sind. Die Schlussfolgerung, dass die Abstrichtupfer mit Ethylenoxid beschichtet sind, trifft daher nicht zu.

Stichwort Importware: Ethylenoxid ist ein Gas und gast ggf. beim Transport und der Lagerung rasch aus. Sorgen, dass sich möglicherweise bei Importware Ethylenoxid - auf den vom Bundesinstitut für Arzneimitteln und Medizinprodukte (BfArM) zugelassenen Abstrichtupfern - in gesundheitsschädlicher Menge - befindet, sind daher letztendlich unbegründet.

Quelle: Unfallkasse NRW