Personenkreise der in Kritischen Infrastrukturen Tätigen* (Gültig bis 22.04.2020)

  1. Sektor Energie

  • Strom, Gas, Kraftstoffversorgung (inklusive Logistik)
  • insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze
  1. Sektor Wasser, Entsorgung

  • Hoheitliche und privatrechtliche Wasserversorgung
  • insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze
  1. Sektor Ernährung, Hygiene

  • Produktion, Groß-und Einzelhandel (inklusive Zulieferung, Logistik)
  1. Sektor Informationstechnik und Telekommunikation

  • insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze
  1. Sektor Gesundheit

  • insbesondere Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege, niedergelassener Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore
  1. Sektor Finanz- und Wirtschaftswesen

  • insbesondere Kreditversorgung der Unternehmen, Bargeldversorgung, Sozialtransfers
  • Personal der Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes (insbesondere Auszahlung des Kurzarbeitergeldes)
  1. Sektor Transport und Verkehr

  • insbesondere Betrieb für kritische Infrastrukturen, öffentlicher Personennah- und Personenfern- und Güterverkehr
  • Personal der Deutschen Bahn und Nicht bundeseigenen Eisenbahnen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes
  • Personal zur Aufrechterhaltung des Flug- und Schiffsverkehrs
  1. Sektor Medien

  • insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko-und Krisenkommunikation
  1. Sektor staatliche Verwaltung (Bund, Land, Kommune)

  • Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung und Justiz, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Justizvollzug, Veterinärwesens, Lebensmittelkontrolle, Asyl- und Flüchtlingswesen einschließlich Abschiebungshaft, Verfassungsschutz, aufsichtliche Aufgaben sowie Hochschulen und sonstige wissenschaftlichen Einrichtungen, soweit sie für den Betrieb von sicherheitsrelevanten Einrichtungen oder unverzichtbaren Aufgaben zuständig sind
  • Gesetzgebung/Parlament
  1. Sektor Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe

  • Sicherstellung notwendiger Betreuung in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung

 

*Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin